BERLIN (ISIS) – Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag eine Reform der medizinischen Notfallversorgung beschlossen. Ziel ist es, Patienten schneller an die geeignete medizinische Anlaufstelle zu vermitteln und die Notaufnahmen sowie den Rettungsdienst zu entlasten.
Kern der Reform ist eine engere Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst und dem Rettungsdienst. Dazu sollen die Rufnummern 112 und 116117 digital besser miteinander vernetzt werden. Eine strukturierte medizinische Ersteinschätzung soll helfen, die Dringlichkeit eines Anliegens zu bestimmen und Patienten in die jeweils geeignete Versorgung zu vermitteln.
Integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung integrierter Notfallzentren an Krankenhausstandorten. Dort sollen Krankenhäuser und die Kassenärztlichen Vereinigungen verbindlich zusammenarbeiten. Patienten sollen anhand einer Ersteinschätzung entweder in der Notaufnahme, einer ärztlichen Notdienstpraxis oder – sofern medizinisch vertretbar – in einer kooperierenden ambulanten Praxis versorgt werden.
Für Kinder und Jugendliche sind gesonderte integrierte Notfallzentren vorgesehen. Wo solche Einrichtungen nicht eingerichtet werden können, soll eine telemedizinische Unterstützung durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin ermöglicht werden.
Die Reform soll insbesondere verhindern, dass Patienten ohne dringenden stationären Behandlungsbedarf unnötig in Notaufnahmen behandelt werden, während Menschen mit schweren Erkrankungen auf zeitkritische Versorgung angewiesen sind.
Rettungsdienst soll gesetzlich neu eingeordnet werden
Auch die Finanzierung der medizinischen Notfallrettung wird neu geregelt. Die Versorgung am Einsatzort, das medizinische Notfallmanagement und der Transport sollen im Sozialgesetzbuch V ausdrücklich als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden.
Damit soll die Finanzierung nicht mehr allein auf die Transportleistung ausgerichtet sein. Die konkrete Vergütung soll über Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und den zuständigen Leistungserbringern geregelt werden. Ein Fachgremium soll zudem bundesweite Rahmenbedingungen für die medizinische Notfallrettung erarbeiten und fortlaufend weiterentwickeln.
Für die Digitalisierung und Vernetzung der medizinischen Notfallrettung sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums für die Jahre 2027 bis 2031 insgesamt 225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen.
Ziel ist eine bessere Patientensteuerung
Mit der Reform reagiert die Politik auf die seit Jahren diskutierte Überlastung von Notaufnahmen und Rettungsdiensten. Ein wesentlicher Ansatz ist, Hilfesuchende frühzeitig in die passende Versorgungsebene zu lenken und die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Einrichtungen zu verbessern.
Wie schnell die neuen Strukturen bundesweit umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie im Alltag auf Patienten, Krankenhäuser und Rettungsdienste haben, wird maßgeblich von der weiteren Umsetzung abhängen.
