KARLSRUHE (ISIS) – Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) muss ein umstrittenes Instagram-Video über die Partei Die Linke vorerst löschen lassen. Das Bundesverfassungsgericht gab einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Die einstweilige Anordnung gilt bis zur Entscheidung im Hauptverfahren, längstens jedoch für sechs Monate.
In dem Video, das am 24. September auf dem offiziellen Instagram-Kanal des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht wurde, äußert sich Reiche kritisch über politische Forderungen der Linken. Sie warnte unter anderem vor Enteignungsplänen und warf der Partei vor, Antisemitismus zu fördern und jüdisches Leben zu gefährden. Zugleich stellte sie einen Zusammenhang zwischen diesen Positionen und der Attraktivität Deutschlands als Wirtschafts- und Investitionsstandort her.
Linke sieht Neutralitätsgebot verletzt
Die Linke hatte argumentiert, Reiche habe mit dem Beitrag ihre Neutralitätspflicht als Mitglied der Bundesregierung verletzt. Staatliche Kommunikationskanäle dürften nicht dazu genutzt werden, eine Partei im politischen Wettbewerb einseitig anzugreifen. Die Partei forderte deshalb die Entfernung des Videos und wandte sich mit einer Organklage sowie einem Eilantrag an das höchste deutsche Gericht.
Das Bundesverfassungsgericht begründete die einstweilige Anordnung mit der Gefahr eines schwerwiegenden, später kaum wiedergutzumachenden Nachteils für die gleichberechtigte Teilnahme der Linken am politischen Wettbewerb. Besonders berücksichtigt wurde dabei die politische Situation in Berlin nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus und die laufenden Gespräche über eine Regierungsbildung.
Hauptverfahren steht noch aus
Mit der Entscheidung im Eilverfahren ist noch nicht abschließend geklärt, ob Reiche mit dem Video tatsächlich gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat. Diese Frage soll im Hauptverfahren geprüft werden.
Das Gericht stellte zugleich klar, dass Reiche ihre Äußerungen im Fall einer späteren Niederlage der Linken im Hauptverfahren wiederholen könnte. Auch als Parteipolitikerin oder Privatperson darf sie sich weiterhin im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Die vorläufige Anordnung betrifft sie in ihrer Funktion als Bundesministerin und den offiziellen Kommunikationskanal ihres Ministeriums.
Die Entscheidung erging mit sechs zu zwei Stimmen. Sie betrifft zunächst ausschließlich die weitere Verbreitung des Videos durch das Ministerium und stellt keine abschließende gerichtliche Bewertung sämtlicher darin enthaltener Aussagen dar.
