WASHINGTON (ISIS) – US-Präsident Donald Trump hat die geplante Liveübertragung der Hinrichtung von Nidal Hasan abgesagt. Der ehemalige Militärpsychiater war 2009 für einen Angriff auf dem Militärstützpunkt Fort Hood im US-Bundesstaat Texas verantwortlich gemacht und 2013 von einem Militärgericht zum Tode verurteilt worden. Bei der Tat starben 13 Menschen, weitere 32 wurden verletzt.
Die Hinrichtung soll nach Trumps Angaben weiterhin am 3. Dezember durch ein Erschießungskommando erfolgen. Unmittelbare Angehörige der Opfer sollen die Möglichkeit erhalten, der Vollstreckung persönlich beizuwohnen.
Kritik aus beiden politischen Lagern
Die ursprünglich vorgesehene Übertragung hatte eine kontroverse Debatte ausgelöst. Verteidigungsminister Pete Hegseth hatte angekündigt, die Öffentlichkeit solle die Hinrichtung verfolgen können. Kritiker warnten vor einer Inszenierung staatlicher Gewalt und möglichen Auswirkungen auf die Radikalisierung extremistischer Gruppen.
Auch aus den Reihen der Republikaner kamen Einwände. Vizepräsident JD Vance hatte Zweifel an der geplanten Übertragung geäußert. Religiöse Vertreter und internationale Beobachter kritisierten den Plan ebenfalls.
Trump hatte eine öffentliche Übertragung zunächst als mögliches Abschreckungsmittel dargestellt. In einer Mitteilung auf seiner Plattform Truth Social erklärte er nun, viele Menschen wollten den Tod eines Menschen nicht live verfolgen. Die Vollstreckung solle dennoch wie vorgesehen stattfinden.
Debatte über Todesstrafe und öffentliche Hinrichtungen
Der Fall hat die Diskussion über die Todesstrafe in den USA erneut verstärkt. Eine am Donnerstag veröffentlichte Ipsos-Umfrage für die Washington Post und ABC News ergab, dass eine Mehrheit der Befragten gegen die geplante Liveübertragung war. Unter den Anhängern der Demokraten lehnten 91 Prozent die Übertragung ab, unter den Republikanern waren es 64 Prozent.
Die geplante Hinrichtung wäre die erste Militärhinrichtung in den USA seit mehr als sechs Jahrzehnten. Die Entscheidung gegen den Livestream beendet die Debatte über die öffentliche Darstellung der Vollstreckung, nicht jedoch die grundsätzliche Auseinandersetzung über Todesstrafe und staatliche Hinrichtungspraxis.
